Mit Plakaten weist die Bundespolizei auf das Waffenverbot hin

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten im Zusammenhang mit Waffen am Düsseldorfer Hauptbahnhof kam, richtet die Bundespolizei am kommenden Wochenende, Freitag 13. Oktober ab 12 Uhr und bis Sonntag 15. Oktober, 6 Uhr, eine temporäre Waffenverbotszone ein. Die Einsatzkräfte werden verstärkt nach gefährlichen Gegenständen und Waffen suchen und Personen kontrollieren. Die Maßnahme ist durch eine Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin legitimiert.

Die Verfügung verbietet für den genannten Zeitraum das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen so-wie Messern aller Art. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich darin aufhalten.

In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Tatverdächtige Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führten. So wurde beispielsweise am 27. September bei einen Mann mit 2,4 Promille eine Softair Pistole sichergestellt. Bundespolizisten beschlagnahmten am 20. September bei einem 21-Jährigen einen Schlagring sowie ein Messer. Im Düsseldorfer Hauptbahnhof wurde am 29. August ein 29-Jähriger von einem 32-Jährigen mit einem Messer angegriffen. Er erlitt Verletzungen am Hals. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Einrichtung der Waffenverbotszone ist. Die Kontrollmaßnahmen sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren.

Wer gegen die Ordnungsverfügung verstößt, muss eine Sicherheitsleistung erbringen, erhält einen Platzverweis und kann mit einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro belegt werden.

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