Regierungspräsident Thomas Schürmann, Foto: Bernd Thissen, Credit: #sicherimDienst

Die Stadt Düsseldorf plant für das Jahr 2024 mit einem Haushaltsminus in Höhe von -312,76 Mio. Euro. Regierungspräsident Thomas Schürmann hat mit seiner Haushaltsverfügung die Haushaltssatzung 2024 der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Veröffentlichung freigegeben. Da durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre die Ausgleichsrücklage aufgestockt werden konnte, kann mit deren Inanspruchnahme ein fiktiv ausgeglichener Haushalt erreicht werden.

Allerdings plant die Stadt trotz zu erwartender höherer Gewerbesteuererträge auch für die Jahre 2025 bis 2027 mit deutlichen Jahresfehlbeträgen. Dafür wird die Ausgleichsrücklage nicht ausreichen, weshalb sich für die kommenden Haushaltsjahre eine genehmigungspflichtige Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abzeichnet.

Die Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts belasten den öffentlichen Haushalt auch in Düsseldorf. Allerdings gelang es der Landeshauptstadt aufgrund der positiven Entwicklung der Steuererträge und der zeitlich begrenzten Unterstützung durch das Land, in den vergangenen Krisenjahren weiterhin Jahresüberschüsse zu erzielen. Nun sind jedoch zusätzliche Maßnahmen unvermeidlich, um eine langfristig ausgeglichene Haushaltswirtschaft wiederherzustellen.

Regierungspräsident Thomas Schürmann erklärt hierzu: „Die Aufgabenvielfalt der Kommunen ist enorm gewachsen. Zentrale Themen wie der strukturelle Wandel, die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sind große und kostenintensive Herausforderungen für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Gerade im Hinblick auf die weiterhin vorhandenen gesamtwirtschaftlichen Unwägbarkeiten ist es besonders wichtig, eine Balance zwischen anstehenden Investitionen und notwendiger Haushaltsdisziplin zu finden. Dies beinhaltet auch eine Priorisierung der kommunalen Handlungsfelder sowie das Ergreifen notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe aller Akteure in Politik und Verwaltung, nicht zuletzt, um finanzielle Handlungsspielräume für die Zukunft zu bewahren.“

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