Bei der Schwerpunkaktion ging es um illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug, Foto: Symbolbild

Im gesamten Bundesgebiet gab es am Samstag (8.6.) eine Schwerpunktkontrolle des Zolls im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

68 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Düsseldorf und Wuppertal waren im Einsatz und kontrollierten 27 Objekte, von denen sich 16 in Düsseldorf befanden. Vor Ort wurden in Düsseldorf 101 Personen befragt und in acht Betrieben Geschäftsunterlagen wie Stundenaufzeichnungen und Lohnunterlagen überprüft.

Insgesamt ergab sich in 27 Fällen (davon 7 in Düsseldorf) der Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn, 14 Mal besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit (davon 12 in Düsseldorf) sowie bei drei Personen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch.

Der gravierendste Fall wurde in einem Betrieb in Heiligenhaus festgestellt, wo sechs georgische Staatsangehörige mit gefälschten ungarischen Pässen arbeiteten. Der chinesische Arbeitgeber steht im Verdacht der Urkundenfälschung, Schleusung und Arbeitsausbeutung. Wegen Verdunklungsgefahr wurde durch einen Richter die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume veranlasst. Die Georgier erwartet nun ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und auch gegen ihren Arbeitgeber wird ermittelt.

Nach den Kontrollen vor Ort werden nun die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG), das seit dem 1. Januar 2024 einen Lohn von mindestens 12,41 Euro je Stunde vorsieht.

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