Ab 1. März dürfen keine E-Tretroller oder E-Scooter mehr in Bussen und Bahnen der Rheinabhn mitgenommen werden, Logo: Hamburger Hochbahn AG

Nach einigen Vorfällen in Barcelona und London, bei denen sich E-Scooter selbst entzündeten, wurde die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen bezüglich des Brandschutzes vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) neu überprüft. Hintergrund sind die niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und die Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bedeuten. Ein Brand in einem Bus oder einer Bahn bedeutet erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Im Brandfall werden in Sekundenschnelle Gase freigesetzt, die bereits in geringer Konzentration toxisch sind.

Diese Beurteilung hat die Rheinbahn dazu bewegt die Mitnahme von E-Scootern/E-Tretroller ab dem 1. März 2024 in den Bussen und Straßenbahnen zu verbieten. Mit der Entscheidung setzt die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des VDV um.

Da E-Tretroller eine steigende Bedeutung auf der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort haben, hofft die Rheinbahn, dass die Hersteller das bestehende Risiko zeitnah beseitigen.

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden. Deren Akkus erfüllen höhere Sicherheitsanforderungen.

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