Die Mietwagen wurden über Vermittlungsplattformen im Internet vermittelt, Foto: Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Entscheidung der Stadt Düsseldorf bestätigt, zwei Unternehmen die Genehmigung, Fahrgäste mit ihren Mietwagen über Vermittlungsplattformen wie Uber zu chauffieren, zu entziehen.

Die Stadt Düsseldorf hatte den Geschäftsführer der Mietwagenunternehmen als unzuverlässig eingestuft, nachdem diesem Gesetzesverstöße nachgewiesen wurden. Damit begründete sie den Entzug der Genehmigung zum „Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen“. Dagegen hatte der Unternehmer versucht im September 2023 vorzugehen (AZ 6 L 1791/23), bekam aber kein Recht. Daraufhin wurde der Geschäftsführer der Mietwagenunternehmen ausgewechselt. Anschließend änderte im Januar 2024 das NRW-Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (AZ 13 B 1037/23) und ordnete die aufschiebende Wirkung an.

Gegen diesen Eilbeschluss des OVG stellte die Stadt einen Abänderungsantrag, dem die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jetzt stattgab. Denn die Unternehmen haben zwei angekündigte Betriebsprüfungen durch die Stadt Düsseldorf nicht zugelassen. Den Mitarbeitenden wurde der Zutritt verweigert und keine Unterlagen vorgelegt. Damit war keine Prüfung möglich, ob die Unternehmen das Personenbeförderungsgesetz einhalten, was ein gravierender Verstoß ist. Daher erklärte das Gericht den Entzug der Genehmigungen für 47 Mietwagen als richtig. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nun sofort einstellen. (AZ 6 L 1142/24)

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